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Auch eine Hinrichtung ist Mord
Wem nützt die Todesstrafe?
Eine
humane Gesellschaft müßte ohne Todesstrafe auskommen. Darüber diskutieren P. Augustin
Pötscher (45), Moraltheologe, Christian Zimmermann (29), Beamter, und Theresia Müllner
(25), Medizinstudentin. Moderation: Michaela Ecklbauer.
Dialog: 1999 wurden in 31 Ländern 1813 Menschen hingerichtet.
1077 in China, viele im Iran, in Saudiarabien, im Kongo und in den USA. Jetzt hat
George Bush, der Gouverneur von Texas, in dessen Amtszeit bisher 144 Hinrichtungen
stattfanden, große Chancen, Präsident zu werden. Herr Zimmermann, Sie befürworten
die Todesstrafe.
Zimmermann:
Ja, allerdings nicht bedingungslos. Es gibt bestimmte Delikte, wo ich mich dafür
ausspreche. In diktatorischen Ländern, wo rechtsstaatliche Verfahren nicht bekannt
sind, kann ich mich nicht dafür aussprechen, allerdings bei gewissen Delikten wie
Mord an Kindern, vor allem wenn ein Sexualverbrechen dazu kommt, oder bei Mord rein
aus Gewinnsucht, kann ich mir die Todesstrafe schon allein als Präventivmaßnahme
vorstellen.
Pötscher:
Es gibt inzwischen weltweit genügend Untersuchungen, daß die Todesstrafe eben
diesen Präventiveffekt nie gehabt hat. Einer der morden will, läßt sich durch die
drohende Todesstrafe nicht abschrecken. Zweitens: Ich denke, es geht um eine Grundentscheidung,
die abhängig vom Menschenbild ist. Von meinem christlichen Menschenbild her ist
der Mensch ein Ebenbild Gottes, das menschliche Leben ist damit der höchste Wert,
den es zu schützen und zu verteidigen gilt. Und dieses menschliche Leben ist unverfügbar,
das heißt, weder ich selbst habe ein Recht, im Sinne von Tötung über mein Leben
zu verfügen, noch über das anderer. Das gilt auch für Staat und Gesellschaft. Ich
weiß, man wird jetzt sofort sagen, die Kirche hat sich ja selber nicht daran gehalten,
sondern mitunter den Glauben höher bewertet als das menschliche Leben. Ja, das stimmt,
und für diese dunklen Kapitel hat sich der Papst gerade in diesem Jahr entschuldigt.
Müllner:
Ich bin dafür, daß die Todesstrafe ganz abgeschafft wird, weil ich glaube, daß
jeder Mensch das Recht auf Leben hat, und das Recht, sich ändern zu können. Auch
in der Gefangenschaft sein Leben umzudrehen, und das ist möglich, das weiß ich aus
persönlicher Erfahrung durch den Kontakt mit einem Todeskandidaten. Vor rund zwei
Jahren, habe ich mich spontan entschlossen, einen Brieffreund in der Todeszelle
zu suchen, und ich habe ihn eineinhalb Jahre lang quasi begleitet. Am 16. Februar
2000 wurde er hingerichtet. Durch die Beziehung mit diesem Menschen habe ich mitbekommen,
wie sich ein Mensch ändern kann. Man sagt immer, daß ein Mensch besser ist als die
schlechteste Tat, die er je begangen hat. Es gibt andere Methoden, um mit solchen
Verbrechern umzugehen, und die sollten auch genutzt werden. Ich kann mit der Todesstrafe
nichts anfangen.
Dialog: Welche Methoden?
Müllner: Lebenslang mit Bewährung.
Zimmermann: Die Frage ist, ist Lebenslang humaner als
die Todesstrafe? Man nimmt dem Menschen ja trotzdem das Leben weg, oft zu Recht.
Er hätte ja die Möglichkeit gehabt, sein Schicksal insofern zu steuern, daß er die
Bluttat einfach nicht begeht. Ein unschuldiger Mensch würde noch leben.
Müllner: Das Leben dessen kommt ja nicht wieder, wenn
man jemanden umbringt. Das ist ja auch ein Mord.
Dialog: Wem nützt die Todesstrafe?
Pötscher: Den der Prävention nicht. Es gibt ja genug dokumentierte
Fälle von Hingerichteten in den USA, wo sich danach aufgrund der Beweislage herausgestellt
hat, daß sie unschuldig waren. Wer kann so etwas verantworten? Wenn ich jetzt einen
anderen Weg statt der Todesstrafe gehe, gehe ich dieses ungeheuerliche Risiko, jemanden
hingerichtet zu haben, der unschuldig war, nicht ein.
Wem nützt die Todesstrafe? Ganz sicher wird damit auch Politik
gemacht. In den USA wird sie im Präsidentschaftswahlkampf noch eine massive Rolle
spielen. Wenn ich das so verfolge, dann nützt sie im Prinzip dem gesellschaftlichen
Voyeurismus. So wie dort die Hinrichtungen inszeniert werden, mit Kameras bis zur
Todeszelle, mit einer Tribüne, wo Angehörige des Opfers die Hinrichtung durch die
Giftspritze verfolgen können, nützt sie meines Erachtens den Politikern, und sie
nützt dem von den Medien hochgeschaukelten Voyeurismus. Sie nützt ganz sicher den
Angehörigen des Opfers nicht. Ich frage mich, wem sie nützt. Ob sie dem Schutz der
Gesellschaft vor Schwerverbrechern nützt, ist zweifelhaft, denn auch eine lebenslange
Haftstrafe würde hier reichen.
Müllner: In den USA gibt es die Kombination aus Lebenslang
plus Todesstrafe. Mein Brieffreund war wegen eines Polizistenmordes 17 Jahre im
Gefängnis, bis er hingerichtet wurde. Er war ja dann auch nicht mehr der gleiche
Mensch, der er damals vor 17 Jahren war. Man gibt ihm eine Chance, sich zu ändern
und zu bereuen, und dann bringt man ihn um.
Zimmermann: Ich war auch entsetzt über den Fall eines
Schwarzen, der nur aufgrund einer einzigen Zeugenaussage ohne eine Verteidigung
zuzulassen hingerichtet wurde. Da bin ich auch absolut dagegen. Aber wenn es ein
rechtsstaatliches Verfahren gibt und die Schuld eindeutig bewiesen ist, tue ich
mir schwer, Gott in diesem Menschen zu sehen. Denn ich kann mir Gott als vergewaltigenden
Mörder nicht vorstellen. Für so einen Menschen ist die Todesstrafe ein adäquates
Mittel ist.
Pötscher: Daß der Mensch ein Ebenbild Gottes ist, heißt
soviel wie: Der Mensch verliert diese von Gott geschenkte Würde nie. Die hat er
unabhängig von dem, was er in seinem Leben anstellt oder nicht anstellt ist. Dieses
Leben hat mir Gott geschenkt, und nur er kann es mir zurücknehmen, keine staatliche,
auch keine kirchliche, überhaupt keine Instanz. Ich denke, in humanen Gesellschaften,
und da würde ich die amerikanische doch dazu rechnen, müßte es andere Wege geben,
mit Verbrechen umzugehen. Aber wie gesagt, das ist eine sozialpsychologische Sache,
man kann damit Stimmen gewinnen, populär werden und vor allem Rache- und Vergeltungsinstinkte
wecken. Mein drittes großes Bedenken in Sachen Todesstrafe ist, die Justiz allein,
also der sogenannte Rechtspositivismus, wird uns Menschen und unserem Handeln letztlich
nie gerecht. Ich nehme den Fall von Karla Faye Tucker her, die hingerichtet wurde,
obwohl sie sich im Gefängnis wirklich zu einem tiefgläubigen Menschen bekehrt hat,
weil die Justiz sagt, Recht muß Recht bleiben. Die Justiz, fürchte ich, wird einer
konkreten menschlichen Entwicklung, auch im Sinne von Veränderung, Umkehr, Neubeginn,
nicht gerecht. Ich bin nicht der Illusionist, der glaubt, man kann heute die Todesstrafe
in den USA schnell abschaffen, aber es müßte einen Kompromiß geben, daß letztlich
auch vor dem Gouverneur, der die Letztentscheidung trifft, das zählt, was dieser
Mensch jetzt ist. Und da müßte man im Falle von Karla Faye Tucker sagen, daß man
die Todesstrafe moralisch gesehen da auf keinen Fall noch verhängen darf. So wie
dieser Schwarze hingerichtet wurde, so würde in Österreich nicht einmal ein kleiner
Taschelzieher verurteilt werden, so fahrlässig.
Müllner: Das ist ja auch das Problem der Armut. Wenn man
sich keinen gescheiten Verteidiger leisten kann, dann ist man oft verloren, weil
man nicht ordentlich vor Gericht vertreten wird.
Pötscher: Ich bin nicht für die gefängnislose Gesellschaft.
Das ist der andere Straßengraben. Aber ich bin dafür, daß man auch diesen Menschen
gerecht wird, indem man für sie die humanste Lösung schafft. Es gibt dann immer
noch Untherapierbare, gerade im Bereich von sexueller Kriminalität, für die wird
es realistischerweise keine andere Möglichkeit geben als Lebenslang ist auch lebenslang.
Aber sonst müßte man doch alles versuchen, jemanden irgendwann wieder zu resozialisieren.
Müllner: Rehabilitation ist ja anscheinend ein Fremdwort
in diesen Gefängnissen. So wie die Zeichen jetzt stehen, kann man eigentlich nur
ein Monster werden; wenn man es nicht vorher schon war, muß man verrückt werden.
Die Briefe kommen nicht an, die Zahl der Bücher wird reglementiert, man darf nur
eine Stunde am Tag aus der Zelle, die Besuche werden auch immer mehr beschnitten.
In Arizona, wo mein Brieffreund war, da haben wir uns durch's Glas unterhalten können,
keine Berührung oder irgendetwas.
Dialog: Das heißt, Sie haben ihn besucht.
Müllner: Ich habe vier Zweistundenbesuche gehabt.
Dialog: Können Sie diese ein bißchen schildern?
Müllner: Ich hab es mir sehr beängstigend vorgestellt,
das Gefängnis und die Wärter, was es aber im Endeffekt nicht war. Man ist zwar abhängig
vom Gutdünken der Wärter. Alles wird reglementiert, auch die Kleidung. Ich habe
ihn durch den Briefkontakt schon gut gekannt, und so haben wir zusammen gelacht
und auch geweint. Ich hab' damals geglaubt, daß ich noch einmal rüberfahren werde,
weil ich seine Zeugin sein wollte bei der Hinrichtung, aber er wollte es nicht.
Dialog: Sie hätten sich das ihm zuliebe angeschaut?
Müllner: Ich wollte nicht, daß er allein ist. Es waren
dann Freunde von ihm dabei. Also war er nicht ganz allein. Das war dann auch gut
zu wissen.
Dialog: Sie haben hier in Österreich mitgezittert?
Müllner: Ja. Ich habe ja keine Möglichkeit gehabt, genau zu erfahren, was eigentlich
gerade passiert, aber ich hab' gewußt, es gibt eigentlich keine Hoffnung. Es war
relativ klar, daß der Gouverneur nichts machen wird.
Zimmermann: Wir leuchten immer nur eine Seite der Medaille
aus. Man spricht immer von den armen Mördern, aber von den armen Opfern spricht
niemand. Vielleicht hat der Polizist Kinder gehabt, eine Frau gehabt, die sind genauso
zerstört dagesessen und haben sich gefragt, warum hat der diese Wahnsinnstat vollbracht.
Pötscher: Die Todesstrafe ist für mich entbehrlich, weil
was bringt sie den Opfern und den Angehörigen wirklich? Eine Satisfaktion, eine
Wiedergutmachung? Sicher, das Gefühl der Befriedigung, jetzt hat er die gerechte
Strafe bekommen, aber ist das wirklich eine Hilfe für die Opfer und ihre Angehörigen?
Da müßte es andere Maßnahmen - eine psychologische Begleitung - in dieser schwierigen
Situation geben.
Zimmermann: Ich glaub' der letzte Staat innerhalb der
EU, der die Todesstrafe abgeschafft hat, war Belgien, und dann kam plötzlich dieser
große Aufschrecker Marc Dutroux, der Dutzende Kinder ermordet hat, und plötzlich
fordert das ganze Land wieder die Todesstrafe. Und da sag' ich offen und ehrlich:
Der Mensch hat es in meinen Augen schlicht und einfach verdient. Mit welchem Recht
lebt diese Bestie weiter? Ich tu mir da schon schwer, von einem Menschen zu sprechen,
wenn einer derartige Grausamkeiten so zusammenbringt.
Pötscher: Diese Menschen sind zunächst einmal krank. Wenn
jemand so etwas anstellt, ist er nicht kriminell im Sinn von Schuld, sondern der
hat ganz schlicht einen schweren Pascher. Ich denke, wenn jemand krank ist, bedarf
es der Heilung, nicht der Tötung.
Zimmermann: Kann man es jemals wagen, diesen Menschen
zu resozialisieren, wenn die Gefahr besteht, daß er das gleiche wieder anstellt?
Pötscher: Resozialisieren kann auch heißen, daß er für
den Rest seines Lebens in einer geschlossenen Anstalt für psychisch abnorme Rechtsbrecher
ist. Das ist wahrscheinlich die einzig mögliche Sache, die sich zunächst als Alternative
anbietet. Man hat ja auch die Todesstrafe für den Briefbomber Franz Fuchs gefordert.
Der hat Ungeheuerliches angestellt, das steht außer Streit. Vielfacher Mord, schwere
Körperverletzung, Gemeingefährdung. Aber genau bei dem wird deutlich in seinen ganzen
Reaktionen bis hin zu seinem Suizid, daß der wirklich eine ganz schwere Störung
hat. Und da frag ich mich schon: Werde ich einem psychiatrisch schwer kranken Menschen
gerecht, indem ich ihn von Staats wegen töte?
Zimmermann: Ich bin Vater von zwei Kindern. Wenn jemand
meine Kinder auf bestialische Weise umbringt, dann ist mir relativ wurscht, welche
Art von Störung der hat. Für mich wäre es eine gewisse innere Befriedigung, auch
wenn es aus den niederen Instinkten heraus kommt, wenn er die gerechte Strafe erleidet,
indem man das mit ihm macht, was er selber verbrochen hat. Das Opfer hatte keine
Wahl. Das Opfer hatte Angst, das Opfer wurde bestialisch umgebracht. Der Mörder
hatte ja die Wahl, entweder das Verbrechen zu begehen oder nicht zu begehen. Diese
Chance hatte das Opfer nie!
Pötscher: Das glaube ich bei Fuchs nicht, daß er die wirklich
freie, verantwortliche Wahl hatte. Sondern das nennt man Einengungssyndrom. Das
hat seine Eigendynamik bekommen. Das eheste, wo ich die Todesstrafe emotional, nicht
moralisch, verstehen könnte, wäre bei Verbrechen, wie sie Mafiabosse begehen: Mit
eisiger Kälte, mit totaler Absicht, mit voller Berechnung. Diese Freiheit haben
viele Mörder, gerade wenn sie in dieser Richtung erkrankt sind, nicht.
Zimmermann: Aber wie schaut das dann aus, wenn jemand
aus reiner Berechnung, aus purer Gewinnsucht einen Menschen umbringt? Unvorstellbar,
da geht's nicht einmal mehr um Emotionen, da geht's nur um den schnöden Mammon!
Was macht man mit den Menschen? Man kann die Menschen für die Tat nicht auch noch
belohnen, indem man sie in einem Fünfsternehotel ein Leben lang einsperrt. Das geht
auch nicht. Die Gesellschaft muß sich schützen können gegen solche kriminellen Subjekte.
Dialog: Was ist mit Justizirrtümern? Wenn man nach 17
Jahren drauf kommt, der, der da gesessen und immer beteuert hat, er sei unschuldig,
der ist wirklich nicht der Täter?
Zimmermann: Im Zweifelsfall für den Angeklagten. Daß man
ihn dann nicht freilassen kann, wenn einmal ein Verfahren schwebt, ist logisch.
Ich kann erst dann zu dem drastischen Mittel der härtesten Strafe schreiten, wenn
ich den Beweis eindeutig auf dem Tisch liegen habe.
Pötscher: Da ist aber genau der Punkt. Zum Beispiel ein
angeblicher Taximörder in Salzburg. der rechtskräftig verurteilt wurde, und es gibt
schwerwiegende Zeugenaussagen, die ihn entlasten. Stellen Sie sich vor, über den
wird jetzt das Damoklesschwert der Todesstrafe verhängt. Und es gibt Leute, die
bezeugen, daß er's nicht war. Wir brauchen die Todesstrafe nicht. Wir haben bis
jetzt kein Argument gefunden, wozu sie gut sein soll. Es ist nicht präventiv, es
hat zudem das Risiko des Justizirrtums, es widerspricht dem Menschenbild einer humanen
Gesellschaft, und irgendwo ist es auch bequem, weil man sich dem Anspruch einer
Therapie solcher Leute nicht stellen muß.
Zimmermann: Wenn durch die Präventivmaßnahme einer Todesstrafe
nur drei Unschuldige, die vielleicht sonst dran glauben müßten, weiterleben, dann
finde ich, hat sie schon wieder ihre Berechtigung.
Dialog: Wie ist es mit Versöhnung?
Zimmermann: Wenn die Angehörigen sagen, okay, wir verzeihen
ihm, wir wollen, daß er weiter lebt, dann wäre eine von staatlicher Seite vorangetriebene
Hinrichtung auch nicht mehr korrekt.
Pötscher: Ich sag jetzt noch so eine Facette hinein: Jesus
Christus, der selbst die Todesstrafe erlitten hat, und zwar von religiöser und politischer
Seite, war unschuldig. Justizirrtum könnte man sagen, der hat nicht auf die Todesstrafe
gesetzt, sondern der hat Vergebung gepredigt. Ich lasse mir als Christ das mit der
gerechten Strafe nicht unterjubeln. Das Neue Testament besagt, sich auf den langen
Weg der Vergebung zu machen. Das heißt nicht vergessen, das heißt auch nicht verdrängen,
aber doch zu vergeben.
Müllner: Man sieht's ja in Amerika, daß die Leute zwar
das Alte Testament zitieren und dadurch "Auge um Auge, Zahn um Zahn" und sich daraus
die Bestätigung holen, daß ihre Meinung von Gott bestätigt ist, aber das Neue Testament
links liegen lassen.
Zimmermann: Vergeben würde bedeuten okay, du hast einen
Fehler gemacht, tu ihn bitte nicht mehr und leb jetzt wieder nach unseren Normen,
das wär für mich vergeben. Das ist nicht vergeben, wenn man den ein Leben lang wegsperrt.
Müllner: Ich glaube, daß sich viele Leute mit Ihrer Meinung
identifizieren können, weil eben die erste emotionale Reaktion ist, daß man Vergeltung
haben will für gewisse Taten.
Pötscher: Das ist auch drinnen in uns.
Müllner: Das hat gar nichts mit Religion bei mir zu tun,
das ist mein moralischer Code, der mir sagt, daß die Todesstrafe falsch ist.
Fotos: Rupprecht
Erschienen in Dialog
9/2000, September 2000
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